- Eigenbetrieb
- Ei|gen|be|trieb, der:1. (Wirtsch.) nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführter ↑ Betrieb (1 a) ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
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Eigenbetrieb,kommunales Wirtschaftsunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, doch mit verselbstständigter Organisation und Wirtschaftsführung gegenüber der allgemeinen Gemeindeverwaltung (z. B. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe). Rechtsgrundlagen bilden die Gemeindeordnungen und die Eigenbetriebsvorschriften der Länder. Der Eigenbetrieb ist ein Sondervermögen der Gemeinde, jedoch haftet die Gemeinde über das Vermögen des Eigenbetriebs hinaus für dessen Verbindlichkeiten (anders als beim Sondervermögen des Bundes). Der Eigenbetrieb wird von der Werksleitung eigenverantwortlich nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt, über bestimmte Angelegenheiten entscheidet der Gemeinderat oder ein von ihm gebildeter Werksausschuss. Der Eigenbetrieb erscheint im Haushalt des Trägers im Unterschied zum reinen kommunalen Regiebetrieb nur mit dem Differenzbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben (Nettobetrieb).* * *
Ei|gen|be|trieb, der (Wirtsch.): nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführter Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Universal-Lexikon. 2012.